Geld & Finanzen
Eigenanteil zur Heimunterbringung extrem unterschiedlich
Pflegebedürftige müssen einen Eigenanteil zur Heimunterbringung zahlen. Die Zahlen schwanken enorm: In Thüringen zahlt man beispielsweise 225 Euro, im Saarland 869 Euro.
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Pflegebedürftige müssen einen Eigenanteil zur Heimunterbringung zahlen. Die Zahlen schwanken enorm: In Thüringen zahlt man beispielsweise 225 Euro, im Saarland 869 Euro.
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