Ein Griff zum Hals mit teuren Folgen
Rentner aus Wehr scheitert vor Landgericht Waldshut-Tiengen.
BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Es bleibt dabei: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss ein 63-jähriger Mann aus Wehr eine Geldstrafe zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Nur die Höhe der Strafe verringerte das Landgericht Waldshut in zweiter Instanz gegenüber dem Amtsgericht Bad Säckingen von 700 auf 525 Euro. Grund: die Dauer des Verfahrens, das sich schon zwei Jahre hinzieht.
Vergebens hatte der Rentner zu beteuern versucht, dass er eine Frau, die sowohl ihn als auch seine 58-jährige Ehefrau vor einem Altersheim in Bad Säckingen schwer beleidigt hatte, nur mit ...