Account/Login

Ein illegales Hobby?

  • Deniz Eskiocak, Klasse 9d &

  • Fr, 27. April 2012
    Schülertexte

Getunte Roller machen was her, sind auf Straßen aber verboten.

Für viele Jugendliche ist der Mofaführerschein der Anfang zur Mobilität mit 15 Jahren. Jedoch ist er kein richtiger Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Das heißt, dass der Jugendliche maximal 25 Stundenkilometer fahren darf, was ziemlich langsam für einen 15-Jährigen sein kann, der nach maximalem Adrenalin sucht.

Viele fahren kein Moped mehr, sondern einen legal gedrosselten Roller, der für die meisten besser aussieht. Oft kommt es dazu, dass Jugendliche es satt haben, von einem Fahrrad überholt zu werden, was man ja auch verstehen kann. So fängt es an, dass der eine seinen Originalauspuff mit einem Sportauspuff ersetzt, sodass der Roller sportlicher klingt. Doch "sportlicher klingen" heißt nicht schneller fahren, deshalb entfernt man zusätzlich die Drossel und macht seinen Besitz zum einen schneller, aber dadurch auch zu einem illegalen Zweirad, weil man gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt.

Den meisten reicht das auch nicht. Sie ersetzen ihren Luftfilter, kaufen sich einen größeren Kolben, größere Vergaser und "motzen" das Zweirad mit noch besseren Teilen auf. Meist erreichen die kleinen motorisierten Zweiräder eine Geschwindigkeit von bis zu 80 Stundenkilometern. Rollertuner mit Verstand fahren damit nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Es besteht eine hohe Unfallgefahr und kann sogar tödlich enden. Damit würde man nicht nur sich selber gefährden, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Doch leider gibt es in jeder Gruppe "schwarze Schafe". Sie fahren Rennen und machen sogar Turniere, was außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs mit der wichtigen Sicherheitsausrüstung normalerweise in Ordnung ist. Das Tunen wird dann zum Hobby und man wird süchtig, an etwas rumzuschrauben. Doch wenn die Polizei die Tuner mit ihren Zweirädern im öffentlichen Straßenverkehr erwischt, ist der Spaß eindeutig zu Ende. Man wird dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt, bekommt eine satte Geldstrafe und kann sich den Autoführerschein erstmal abschminken.

Auch die Tuner, die einen Autoführerschein besitzen und glauben, sie dürften deswegen mit dem getunten Rollern fahren, liegen falsch. Dadurch, dass die Tuner die Originalteile ersetzt haben und keine Zulassung dafür haben, erlischt die Betriebserlaubnis, sodass man sich auf drei Punkte in Flensburg und eine Strafe von bis zu 100 Euro bereit machen kann. Daher ist es ratsam, sich die nötige Portion Adrenalin lieber auf anderem Wege zu suchen.

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 27. April 2012: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel