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Ein Minijob schützt vor der Abschiebung

Christian Rath
  • Fr, 05. Februar 2010
    Wirtschaft

Europäischer Gerichtshof: Auch geringfügig beschäftigte Türken dürfen in Deutschland bleiben

Auch wer  putzt, ist durch das Assoziationsabkommen  mit der Türkei geschützt.   | Foto: dpa
Auch wer putzt, ist durch das Assoziationsabkommen mit der Türkei geschützt. Foto: dpa
LUXEMBURG. Die Berliner Putzfrau Hava Genc kann vermutlich in Deutschland bleiben. Auch wenn sie nur einen Mini-Job ausübt, darf sie ...

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