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Entschädigung für Fessenheim

Ein Schritt in Richtung Stilllegung

Bärbel NücklesWulf Rüskamp
  • &

  • Mi, 25. Januar 2017
    Südwest

Der Verwaltungsrat der EdF stimmt Entschädigung für das Akw Fessenheim zu – aber stellt noch keinen Antrag auf Abschaltung.

Atomkraftwerk Fessenheim in der Dämmerung   | Foto: afp
Atomkraftwerk Fessenheim in der Dämmerung Foto: afp

PARIS/FESSENHEIM. Der Verwaltungsrat von Electricité de France (EdF) stimmt einer Entschädigung für die Stilllegung des Akw Fessenheim in Höhe von 490 Millionen Euro zu, schiebt jedoch weitere wichtige Schritte für dessen Abschaltung auf. Damit liegt drei Monate vor der Präsidentschaftswahl im Frühjahr von der Akw-Betreiberin EdF noch immer kein klares Ja zu den Plänen für eine vorzeitige Abschaltung des umstrittenen Meilers vor.

Bis Ende 2018 sollte der Abschaltprozess eigentlich in die Wege geleitet sein. Zu diesem Zeitpunkt will EdF den neuen Reaktor EPR in Nordfrankreich nach mehrfachen Verzögerungen und Kostensteigerungen in Betrieb nehmen. In den vergangenen Tagen hatte Staatspräsident François Hollande deshalb noch einmal den Druck auf EdF erhöht. EdF kann ...

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