Acht Jahre Haft, aber keine anschließende Sicherungsverwahrung: So lautet das Urteil im zweiten Prozess um die Staufener Fälle von Kindesmissbrauch. Angeklagt war der Bundeswehrsoldat Knut S.
Gut nachvollziehbar, dass Eltern Täter wie Knut S. dauerhaft hinter Gittern sehen wollen. Es sind ja ...