Eine kleine Stolperfalle
Auch für Tinyhouses ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung nötig / Gemeinderat stimmt Bau nachträglich zu.
. Der Gemeinderat stimmte nachträglich dem Bauantrag eines bereits errichteten Minihauses in Finsterlingen zu, beanstandete allerdings die Vorgehensweise, vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Der Bauherr war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Haus aufgrund seiner geringen Größe verfahrensfrei gebaut werden könnte, was indes nicht der Fall ist, da es über Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstelle verfügt und somit die Kriterien für dauerhaftes Wohnen erfüllt.
Tiny-Häuser gelten als zukunftsorientierter, angesagter Wohntrend, einhergehend mit einer bewussteren Lebenseinstellung. Ausgehend von der Finanzkrise ...