Ein Einmarsch russischer Soldaten auf der ukrainischen Halbinsel Krim kann rechtlich nicht gerechtfertigt werden.
Militärische Gewalt gegen andere Staaten ist nach dem Völkerrecht nur zulässig zur Selbstverteidigung, in Nothilfe oder mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates. Keine der Voraussetzungen ...