Entlastungsbauwerk soll ein Überlaufen verhindern
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Naturpark bezuschusste Maßnahme muss bis zum 1. Dezember abgerechnet sein.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Naturpark bezuschusste Maßnahme muss bis zum 1. Dezember abgerechnet sein.
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