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Erben und Vererben: Fünf typische Irrtümer

  • dpa &

  • Mo, 21. November 2016, 15:12 Uhr
    Geld & Finanzen

Wer seinen Nachlass regeln will, sollte nicht allein auf das Gesetz zu vertrauen. Ohne ein Testament ist Streit unter Erben programmiert. Die fünf häufigsten Irrtümer:

Beim Vererben nicht vergessen: Der Staat „erbt“ mit.  | Foto: Jens Büttner
Beim Vererben nicht vergessen: Der Staat „erbt“ mit. Foto: Jens Büttner

1. Nach dem Tod des Ehegatten erbt der andere automatisch alles.
"Der gröbste Irrtum ist der, dass dem Ehegatten nach dem Tod des anderen automatisch alles gehört", sagt Stephanie Herzog von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Viele denken, die Kinder würden erst nach dem Tod des zweiten Partners erben. ...

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