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Erfolg für ledige Mütter

Christian Rath

Von

Do, 06. Juli 2006

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Unverheiratete können je nach Dauer der Beziehung länger Unterhalt verlangen / Das ist gut so.

Ledige Mütter werden im Unterhaltsrecht bisher schlechter behandelt als geschiedene Mütter. Der Bundesgerichtshof hält das zwar für zulässig, hat nun aber doch die Situation der Mütter von nichtehelichen Kindern verbessert.

Konkret ging es um den Fall einer Medizinerin, die ohne Trauschein sechs Jahre mit einem Zahnarzt zusammenlebte. Aus der Beziehung ging eine Tochter hervor, die acht Jahre alt ist. Im Jahr 2001 ...

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