Account/Login

Erklär's mir: Was ist eine Volksabstimmung?

Franz Schmider
  • Mo, 10. Februar 2014
    Erklär's mir

In der Schweiz dürfen die Menschen nicht nur alle vier Jahre mitreden, wie es weitergehen soll mit dem Land, sondern viel öfter: Sie wählen alle vier Jahre ein Parlament und dieses wählt dann eine Regierung. Das geht genau wie bei uns. Aber dieses Volksvertreter und die Regierung können dann nicht einfach vier Jahre machen, was sie wollen. Denn wenn die Menschen zum Beispiel ein Gesetz nicht wollen, das gerade erst beschlossen wurde, dann können sie sich zusammentun und verlangen, dass dieses Gesetz nicht gilt. Am Ende werden alle Schweizerinnen und Schweizer gefragt, sie dürfen abstimmen. Oder wenn Menschen ein gemeinsames Anliegen haben, dann können sie selbst ein Gesetz schreiben, und alle Bürger des Landes können Ja oder Nein dazu sagen. Dann kann es passieren, dass die Regierung etwas tun muss, was sie gar nicht will.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 10. Februar 2014: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel