Ermittlung gegen Facebook
Das Bundeskartellamt prüft, ob die US-Firma ihre Marktmacht ausnutzt, um Datenschutz zu umgehen.
BERLIN/BONN. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den US-Konzern Facebook eröffnet. Der Verdacht: Das soziale Netzwerk missbrauche seine Marktmacht, um bei den Nutzern Vertragsbedingungen durchzusetzen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
Wer Facebook nutzen will, muss den Nutzungsbedingungen zustimmen und damit auch der Erhebung und Verwendung von Daten. Allerdings ist nicht ersichtlich, wo die Daten landen und von wem sie genutzt werden können. Für Werbekunden sind die vermeintlich privaten Posts der Facebook-Nutzer viel wert. Dank dieser Daten können sie zielgenau Werbung schalten. "Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht", heißt es bei den Wettbewerbshütern.
Die Marktmacht von Facebook beruht darauf, dass in Deutschland jeden Monat rund 30 Millionen Menschen das Portal nutzen. Netzwerke, die ähnlich funktionieren und ähnlich viele Nutzer erreichen, gibt es bisher nicht. Zudem wäre es schwierig, die bisher gemachten Veröffentlichungen auf ein anderes Portal mitzunehmen. Für Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, ist durch Facebook eine "Zwangslage" entstanden.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hofft, dass Facebook wegen der Ermittlungen die gerügten Bestimmungen ändert. Sollte sich der Anfangsverdacht des Kartellamts bestätigen, kann es anordnen, dass Facebook die Nutzungsbedingungen ändern muss. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
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