Erst, wenn es zu spät ist
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Rüstungsexport offenbart ein enges Demokratieverständnis.
Parlament und Öffentlichkeit sollen über Rüstungsexport-Genehmigungen erst informiert werden, wenn alles zu spät ist. Das hat das Verfassungsgericht am Dienstag entschieden – und damit ein ziemlich restriktives Demokratieverständnis offenbart.
Auf den ersten Blick wirkt das Urteil noch halbwegs ausgewogen: Sobald die Bundesregierung einen Rüstungsexport genehmigt hat, können Abgeordnete darüber Auskunft verlangen. Dagegen dürfen ...