Account/Login

Erst, wenn es zu spät ist

Christian Rath
  • Do, 23. Oktober 2014
    Kommentare

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Rüstungsexport offenbart ein enges Demokratieverständnis.

Parlament und Öffentlichkeit sollen über Rüstungsexport-Genehmigungen erst informiert werden, wenn alles zu spät ist. Das hat das Verfassungsgericht am Dienstag entschieden – und damit ein ziemlich restriktives Demokratieverständnis offenbart.

Auf den ersten Blick wirkt das Urteil noch halbwegs ausgewogen: Sobald die Bundesregierung einen Rüstungsexport genehmigt hat, können Abgeordnete darüber Auskunft verlangen. Dagegen dürfen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel