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Kommentar

Es gibt kein Recht auf laute Musik, aber auf Nachtruhe

Uwe Mauch
  • Di, 31. Mai 2022, 09:00 Uhr
    Freiburg

BZ-Plus Im Grunde ist das Vorgehen des städtischen Vollzugsdienstes vorbildlich. Aber das reicht nicht.

Lärmquelle Nummer 1: Bluetooth-Box  | Foto: Batechenkoff
Lärmquelle Nummer 1: Bluetooth-Box Foto: Batechenkoff
Die Beamten reden mit dem Partyvolk, das sich oft einsichtig zeigt und den Lautstärkeregler ihrer ...

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