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Europäischer Gerichtshof

EU-Ausländern darf Sozialhilfe verweigert werden

Christian Rath
  • Fr, 26. Februar 2016
    Wirtschaft

Die Bundesrepublik darf EU-Bürgern in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland generell Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe verweigern.

LUXEMBURG. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die deutsche Gesetzeslage verstoße nicht gegen EU-Recht (Az.: C-299/14).

Konkret ging es um den Fall der spanischen Familie Garcia-Nieto, die 2012 nach Recklinghausen zog. Zuerst kamen im April die Mutter und eine Tochter. Als die Mutter im Juni Arbeit als Küchenhilfe gefunden hatte, zog der ...

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