Europäischer Gerichtshof
EU-Ausländern darf Sozialhilfe verweigert werden
Die Bundesrepublik darf EU-Bürgern in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland generell Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe verweigern.
LUXEMBURG. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die deutsche Gesetzeslage verstoße nicht gegen EU-Recht (Az.: C-299/14).
Konkret ging es um den Fall der spanischen Familie Garcia-Nieto, die 2012 nach Recklinghausen zog. Zuerst kamen im April die Mutter und eine Tochter. Als die Mutter im Juni Arbeit als Küchenhilfe gefunden hatte, zog der ...