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Grundsatzentscheidung

EuGH gegen private Schiedsgerichte

Christian Rath
  • Mi, 07. März 2018, 07:49 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten sind unzulässig, wenn sie eine Streitschlichtung durch Schiedsgerichte vorsehen.

Der Europäische Gerichtshof   | Foto: DPA
Der Europäische Gerichtshof Foto: DPA
Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil entschieden und damit einen langen Streit beendet.
Derzeit bestehen 196 bilaterale Investitionsschutzverträge zwischen EU-Staaten (Intra-EU-BITs), zehn davon mit deutscher Beteiligung. Sie wurden in der Regel Anfang der 1990er-Jahre ...

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