Der EuGH hat seine strikt ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung aufgeweicht. Künftig können IP-Adressen der gesamten Bevölkerung gespeichert werden – anlasslos.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine strikt ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung aufgeweicht. Künftig können die IP-Adressen der gesamten Bevölkerung anlasslos gespeichert werden.
Als Vorratsdatenspeicherung (VDS) ...