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Bundesverfassungsgericht

Europawahl: Fünf-Prozent-Klausel ist verfassungswidrig

afp

Von afp

Mi, 09. November 2011 um 10:52 Uhr

Deutschland

Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Die Wahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Andreas Voßkuhle (Zweiter von links) fungiert als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Foto: dpa
Gemäß des am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil verstößt die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien. Ohne die deutsche Klausel ...

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