St. Blasien
Ex-Geschäftsführer eines Autohauses erreicht Einstellung eines Betrugsverfahrens
Der ehemalige Geschäftsführer eines Autohauses erreicht vor dem Amtsgericht die Einstellung eines Betrugsverfahrens.
ST. BLASIEN. Wegen Betruges musste sich ein 46-jähriger vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Im Wege des Strafbefehls war er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. In der auf seinen Einspruch hin anberaumten Hauptverhandlung stellte die Direktorin des Gerichtes, Susanne Lämmlin-Daun, das Verfahren ein.
Der Angeklagte war Geschäftsführer eines Autohauses, zudem war er dabei, sich eine Firma mit einem Angebot von Dienstleistungen rund ums Auto aufzubauen. Der Geschädigte betrieb ebenfalls eine Firma mit ähnlichem Angebot, eine Zusammenlegung ...