Interview
Experte fordert Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts
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Mo, 11. Mai 2015, 00:00 Uhr
Wirtschaft
Die katholische Bischofskonferenz hat gerade die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse leicht liberalisiert. Was sagt dazu der Anwalt Ulrich Hammer, Experten für kirchliches Arbeitsrecht?
Hammer: Religionsgemeinschaften sind im Grundgesetz besonders geschützt. Dieser Schutz gilt auch für die sozialen Einrichtungen der Kirchen, etwa Kindergärten, Krankenhäuser oder Pflegeheime. Zu den Privilegien der kirchlichen Arbeitgeber zählt, dass sie von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber kirchlichen ...