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Interview

Experte fordert Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts

Christian Rath
  • Mo, 11. Mai 2015, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

Die katholische Bischofskonferenz hat gerade die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse leicht liberalisiert. Was sagt dazu der Anwalt Ulrich Hammer, Experten für kirchliches Arbeitsrecht?

Was darf die Kirche in ihren Kliniken ...n den Beschäftigten alles abverlangen?  | Foto: dpa/Privat
Was darf die Kirche in ihren Kliniken und Pflegeheimen den Beschäftigten alles abverlangen? Foto: dpa/Privat
BZ: Herr Hammer, warum gibt es überhaupt ein spezielles Arbeitsrecht für kirchliche Einrichtungen?
Hammer: Religionsgemeinschaften sind im Grundgesetz besonders geschützt. Dieser Schutz gilt auch für die sozialen Einrichtungen der Kirchen, etwa Kindergärten, Krankenhäuser oder Pflegeheime. Zu den Privilegien der kirchlichen Arbeitgeber zählt, dass sie von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber kirchlichen ...

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