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Grundsatzurteil

Fall Hartmut Zapp: Kirche setzt ihren Standpunkt durch

  • dpa, epd, afp &

  • Mi, 26. September 2012, 13:14 Uhr
    Südwest

Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgericht  | Foto: dpa
Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgericht Foto: dpa
Damit scheiterte der Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp aus Freiburg. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. ...

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