Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Damit scheiterte der Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp aus Freiburg. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. ...