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Persönlichkeitsrecht

Fall Kachelmann: Die Medien und der Verdächtige

Christian Rath

Von

Do, 05. August 2010 um 19:03 Uhr

Panorama

Seit Monaten berichten Medien über den Fall des Moderators Jörg Kachelmann, der eine ehemalige Geliebte vergewaltigt haben soll. Kaum ein Kriminalfall wurde schon während der Ermittlungen so öffentlich ausgebreitet. Intimste Dateils aus der Beziehung wurden bekannt. Wie steht es dabei um das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen? Ein Überblick:

Jörg Kachelmann (Mitte) mit seinem Anw...vor der Justizvollzugsanstalt Mannheim  | Foto: dpa
Jörg Kachelmann (Mitte) mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock vor einer Woche vor der Justizvollzugsanstalt Mannheim Foto: dpa
Darf bereits über den Verdacht berichtet werden?
Ja. Zwar gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Ein Verdächtiger ist rechtlich so lange als unschuldig zu behandeln, bis er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde. Dennoch dürfen Medien aber nicht erst über das Urteil berichten, sondern schon vorher über den Verdacht, die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof dafür strenge Regeln aufgestellt. So muss der mutmaßliche Vorfall ...

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