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Bundesverfassungsgericht

Flashmobs als Mittel des Arbeitskampfs zulässig

Christian Rath

Von

Do, 10. April 2014 um 00:00 Uhr

Wirtschaft

Gewerkschaften dürfen nicht nur streiken, sondern Unternehmen auch mit sogenannten Flashmobs heimsuchen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Flashmobs sind als Mittel des Arbeitskampfs zulässig  | Foto: dpa
Flashmobs sind als Mittel des Arbeitskampfs zulässig Foto: dpa
Flashmobs sind scheinbar spontane Menschenansammlungen, bei denen die Teilnehmer ungewöhnliche oder störende Dinge tun. Was ein gewerkschaftlicher Flashmob ist, das war im Dezember 2007 ...

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