Bundesverfassungsgericht
Flashmobs als Mittel des Arbeitskampfs zulässig
Gewerkschaften dürfen nicht nur streiken, sondern Unternehmen auch mit sogenannten Flashmobs heimsuchen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht
Gewerkschaften dürfen nicht nur streiken, sondern Unternehmen auch mit sogenannten Flashmobs heimsuchen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
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