Regierungspläne
Flüchtlinge können unter Mindestlohn bezahlt werden
Kommentar & Seite 4
-
Di, 03. Januar 2017
Wirtschaft
Unter Umständen sollen die 8,84 Euro nicht für alle Menschen gelten.
BERLIN (dpa/AFP/bür). Flüchtlinge müssen vor Anerkennung eines Berufsabschlusses oft noch in Praxisphasen bestimmte Fertigkeiten nachholen oder nachweisen. Was ist die richtige Bezahlung hierfür? Die Regierung erwägt Ausnahmen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze – was Kritik auslöst.
Flüchtlinge müssen bei Betriebspraktika zur Nachqualifizierung in Deutschland nicht mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Das geht aus einem Papier des Bundesarbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums hervor. Der Mindestlohn ...