Account/Login

Interview

Flüchtlingsrat ist unzufrieden mit Unterkünften im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Sebastian Wolfrum
  • Fr, 16. März 2018, 18:30 Uhr
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

BZ-Plus Für den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg besuchte Volker Kahrau die Unterkünfte im Land. Im Interview berichtet er von unterschiedlichen Niveaus der Unterbringung – und wo es vorbildlich läuft.

Wie sehen Wohnungen, in denen Flüchtli...unft im Gewerbepark Eschbach von 2015.  | Foto: Julia Jacob
Wie sehen Wohnungen, in denen Flüchtlinge leben, aus – das hat der Flüchtlingsrat untersucht. Hier ein Foto aus der Unterkunft im Gewerbepark Eschbach von 2015. Foto: Julia Jacob
1/4
BZ: Sie waren im ganzen Land unterwegs und haben sich Flüchtlingsunterkünfte angesehen. Wie ist ihr Eindruck?
Kahrau: Ganz ehrlich: eher schlecht. Insgesamt habe ich 26 Unterkünfte in 13 Landkreisen unter die Lupe genommen. Vorbildliche Beispiele zu finden, war schwer.
BZ: Welche Unterkünfte haben Sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald besucht?
Kahrau: Das waren zwei Unterkünfte des Landkreises, die im Gewerbepark Breisgau und die in Ehrenkirchen. Dann habe ich noch zwei kommunale Einrichtungen angesehen, in Stegen-Eschbach und in Pfaffenweiler.
"Diese Eindrücke sind immer nur Schlaglichter."
BZ: Und?
Kahrau: Anhand des Landkreises kann man wirklich sehen, wie groß die Bandbreite der Qualität sein kann. Die Unterschiede der beiden Unterkünfte des Landkreises sind riesig. Die im Gewerbepark liegt weitab vom ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel