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Klage

Fluglärmstreit mit der Schweiz: Aufwind für die Skeptiker

  • dpa & pk

  • Do, 13. September 2012, 19:08 Uhr
    Kreis Waldshut

Das Nachtflugverbot für den Flughafen Zürich kann wohl bestehen bleiben. Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes empfiehlt, die Klage der Schweizer Regierung gegen das Verbot abzuweisen.

Debatte um Fluglärm in der Schweiz.  | Foto: dpa
Debatte um Fluglärm in der Schweiz. Foto: dpa

Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen. Kritiker des Staatsvertrags fürchten, dass das umstrittene Abkommen zum Fluglärm vorher ratifiziert wird. Damit hätte sich die Entscheidung des obersten Gerichts erledigt.

Die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, sagte Generalanwalt Niilo Jääskinen in seinen 129 Punkte umfassenden Schlussanträgen. Es gehe nicht um ein Verbot des Durchflugs auf dem Weg von und nach Zürich, sondern es handele sich ...

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