Klage
Fluglärmstreit mit der Schweiz: Aufwind für die Skeptiker
dpa & pk
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Do, 13. September 2012, 19:08 Uhr
Kreis Waldshut
Das Nachtflugverbot für den Flughafen Zürich kann wohl bestehen bleiben. Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes empfiehlt, die Klage der Schweizer Regierung gegen das Verbot abzuweisen.
Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen. Kritiker des Staatsvertrags fürchten, dass das umstrittene Abkommen zum Fluglärm vorher ratifiziert wird. Damit hätte sich die Entscheidung des obersten Gerichts erledigt.
Die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, sagte Generalanwalt Niilo Jääskinen in seinen 129 Punkte umfassenden Schlussanträgen. Es gehe nicht um ein Verbot des Durchflugs auf dem Weg von und nach Zürich, sondern es handele sich ...