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Bäderlandschaft

Frage für Bürgerbegehren ist zulässig

  • sti

  • Do, 20. November 2008, 09:35 Uhr
    Waldkirch

Die Fragestellung für das Bürgerbegehren zum Thema Schwimmbad ist zulässig. Das hat das Landratsamt Emmendingen der Stadt Waldkirch mitgeteilt. Kommt es zum Bürgerentscheid, dann dauert es noch bis März, bis er stattfinden kann.

WALDKIRCH (sti). Üblicherweise geht die Stadtverwaltung nach einem Gemeinderatsbeschluss zügig an die praktische Umsetzung, im Falle der am ...

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