Geldstrafe für Sportlerin, die Dopingmittel aus der Ukraine importierte
Eine ukrainische Staatsangehörige wurde vom Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes und Erwerbs von Dopingmitteln zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen à 55 Euro, also 4675 Euro, verurteilt. Die 28-jährige Sportlerin, Ernährungsberaterin und Personal Trainerin wusste angeblich nichts vom Antidopinggesetz in Deutschland.
Marga X. befindet sich mitten in ihrem Einbürgerungsprozess. Ihre ukrainische Staatsangehörigkeit hat sie schon abgegeben. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist jedoch, ...