Kein Hauptverfahren
Neonazi aus Weil: Bomben-Verdacht zu vage für Gericht

Der Verdacht wiegt schwer: Wollte ein Rechtsextremer aus Weil am Rhein einen Sprengstoffanschlag verüben? Nach Ansicht des Freiburger Landgerichts sind die Vorwürfe nicht präzise genug. Es lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Weil er mit dem Bombenbau nicht begonnen hatte und es keine gesicherten Erkenntnisse über Ziel und Zeitpunkt eines möglichen Anschlagsgibt , sieht das Landgericht Freiburg keinen hinreichenden Tatverdacht – und lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen des Besitzes von Sprengstoff ab. Übrig ...