Trommler müssen zahlen

Gericht: korrektes Vorgehen von Polizei und Rathaus beim Gipfel.
Die linksalternativen Sambatrommler müssen die Verwaltungsgebühr abdrücken, wenn sie ihre beschlagnahmten Instrumente zurückhaben wollen. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden. Eine junge Frau hatte gefordert, dass die Stadtverwaltung ihre Trommel und zwei Sticks "vorläufig ohne Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe ...