Vermummte Demonstranten müssen Geldstrafen zahlen

Thomas Goebel

Von Thomas Goebel

Di, 05. Oktober 2010

Freiburg

Das Freiburger Amtsgericht verurteilt zwei von vier Angeklagten, weil sie bei einer Demonstration im November zeitweise Theatermasken aus Papier trugen.

Ist es eine Straftat, während einer Demonstration eine Theatermaske aus Papier zu tragen? Das sogenannte Vermummungsverbot sei "eine stark umstrittene Vorschrift", räumte Strafrichterin Birgitta Stückrath ein. Das Verbot habe aber trotzdem seine Berechtigung – weshalb sie ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

Gleich können Sie weiterlesen!

Exklusive Vorteile:

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter mit den wichtigsten Nachrichten aus Südbaden
  • Qualitätsjournalismus aus Ihrer Heimat von 150 Redakteuren und 1500 freien Journalisten. Verwurzelt in der Region. Kritisch. Unabhängig.

BZ-Digital Basis 0,00 €
im 1. Monat

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
1 Monat kostenlos testen

jederzeit kündbar

Registrieren kostenlos

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert.
Hier können Sie sich anmelden
Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv.
Aktivierungslink erneut zuschicken

Zurück

Anmeldung


Weitere Artikel