In etlichen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten. Hoteliers ist das ein Dorn im Auge. Nach jahrelangen Streitereien gibt es jetzt eine Entscheidung aus Karlsruhe.
Steuern auf touristische Übernachtungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Eingriff in die Handlungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich und in die Berufsausübungsfreiheit von Hotelbetreibern sei gerechtfertigt, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Es wies ...