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Kostenersatz

Freiburger Sozialgericht entscheidet künftig, welche Kosten Hartz IV-Empfängern ersetzt werden

Christian Rath

Von

Fr, 01. Juli 2016

Südwest

Auf dem Land gibt es kaum Mietspiegel.

Schwierige  Rechtslage   | Foto: Joker
Schwierige Rechtslage Foto: Joker

FREIBURG. Welche Kosten bekommen Hartz IV-Empfänger für ihre Wohnung ersetzt? Das ist ein großes Thema am Sozialgericht Freiburg. Vor allem in ländlichen Kreisen Südbadens ist hier noch vieles im Fluss. "Wer seinen Bescheid rechtskräftig werden lässt, kann keine Nachzahlungen erhalten, sollte sich später herausstellen, dass ihm mehr zustand", erläutert Tore Bergmann, der Sprecher des Gerichts – das nahezu für den gesamten Regierungsbezirk Freiburg zuständig ist.

Fast die Hälfte der jährlich rund 6000 Verfahren am Sozialgericht Freiburg drehen sich um Hartz IV-Leistungen. Bei den Hartz IV-Fällen betreffen wiederum ein Viertel bis ein Drittel die "Kosten der Unterkunft" (KdU), schätzt Bergmann.
Hartz IV-Bezieher bekommen vom Jobcenter neben dem eigentlichen Hartz IV-Regelbedarf in Höhe von ...

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