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Schweizer Grenze

Freihandel gilt nicht für Pizza und Pasta

Ronny Gert Bürckholdt
  • Fr, 09. Januar 2015
    Wirtschaft

Lieferanten aus der Bundesrepublik dürfen nach wie vor keine Pizzen in die Schweiz liefern, ohne zuvor aufwändige Zollformalitäten zu durchlaufen. Warum?

  | Foto: Colourbox
Foto: Colourbox
FREIBURG. Der Freihandel mit Pizza und Pasta findet auch künftig seine Grenze an der Deutsch-Schweizer Grenze. Denn Lieferanten aus der Bundesrepublik dürfen nach wie vor keine Pizzen in ...

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