Freispruch bei zu dünner Beweislage
Finder vor Gericht.
KAISERSTUHL. Ein Mann findet einen Geldbeutel. Dumm, dass er ihn nicht sofort ins Fundbüro bringt. Noch dümmer, dass er dabei von Überwachungskameras gefilmt wird. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn schließlich wegen Unterschlagung an, aus dem Portemonnaie sollen zwei Fünfzig-Euro-Scheine verschwunden sein. Das Kenzinger Amtsgericht hat den 48-jährigen Finder aus einer Freiburger Umlandgemeinde am Donnerstag freigesprochen – Richterin Beate Bezold fand die Beweislage zu dünn für eine Verurteilung.
Der Mann arbeitete damals für eine Spedition, die im Auftrag der Deutschen Post Briefkästen leert. Er hatte eine exakte Routenvorgabe und einen Zeitplan, welcher ...