Freispruch für Busfahrer
Sexuelle Nötigung einer 15-Jährigen in Murg lässt sich vor Gericht nicht beweisen.
MURG/BAD SÄCKINGEN. Im Strafprozess gegen einen 41-jährigen Busfahrer, der sich wegen sexueller Nötigung mit Tatort Murg verantworten musste, kam das Schöffengericht Bad Säckingen zu einem Freispruch. Die Vorsitzende Richterin Margarete Basler stellte am Montag in der mündlichen Urteilsbegründung klar, dass es sich nicht um einen Freispruch "der allerersten Klasse" handle.
Das Gericht sei davon überzeugt, so die Vorsitzende weiter, dass es an jenem Vormittag im Mai 2015 auf einem Parkplatz in Murg in dem Bus zu sexuellen Handlungen gekommen sei. ...