Fehler der Polizei im Ermittlungsverfahren lassen eine Verurteilung des Angeklagten aus Freiburg nicht zu.
FREIBURG. Ein Sonntagmorgen im Mai 2015 auf der A 5, kurz vor der Ausfahrt Bad Krozingen: Ein Richtung Süden fahrender Passat überholt ein Auto, von hinten nähert sich ein Geländewagen. Der SUV fährt dicht auf, Kennzeichen und Scheinwerfer kann der Passatfahrer im Rückspiegel nicht mehr erkennen. Der Passat beendet den ...