Freispruch nach Brand in Firma
Gericht: Keine Fahrlässigkeit von Chef und Techniker in Laufenburg.
LAUFENBURG. Im Prozess um den Brand in einem Laufenburger Haustechnikbetrieb hat das Amtsgericht Bad Säckingen am Montag den Geschäftsführer und einen Angestellten des Unternehmens vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Richter Rupert Stork folgte damit dem Antrag von Verteidiger Michael Vogel, der den angestellten Techniker vertrat. Anders als Vogel zog ...