Der Gutachter bescheinigte dem angeklagten Rentner vom dem Amtsgericht Bad Säckingen eine psychische Störung. Es ging um Beleidigung und Diebstahl.
Wegen Beleidigung und Diebstahls stand ein Rentner aus einer Hochrheingemeinde vor dem Amtsgericht Bad Säckingen. Das Gericht musste den Angeklagten auf Grund der Einschätzung eines anwesenden Gutachters freisprechen. Dieser hatte die ...