Drei Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge: So ahndete die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg den gewaltsamen Tod einer 35-Jährigen nach Schlägen ihres Lebensgefährten.
Darüber hinaus haben die Richter am Freitag angeordnet, den alkohol- und drogenkranken Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Sie folgten damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
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