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Fünf Einwendungen gegen die Moschee

Bruno Kohlmeyer
  • Sa, 19. September 2015
    Lahr

Gestern Abend ging die Frist für Einsprüche gegen den Bebauungsplan zu Ende / Protest aus Hochhäusern an der Römerstraße.

Die Hochhäuser an der Römerstraße werd...derat und gegebenenfalls an Juristen.   | Foto: christopH breithaupt
Die Hochhäuser an der Römerstraße werden durch den Bau der Moschee beeinträchtigt. Ob der Bau zumutbar oder nicht ist, das ist die Frage an Gemeinderat und gegebenenfalls an Juristen. Foto: christopH breithaupt

LAHR. Der Bau einer neuen Moschee mit Kultur- und Gemeindezentrum der türkisch-islamischen Gemeinde Lahr an der Ecke Vogesen-/Römerstraße hat nicht nur Freunde. Am gestrigen Freitag ist die Einspruchsfrist gegen das Projekt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgelaufen. Das Offenburger Anwaltsbüro Hartmann und Kollegen hat im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft Römerstraße 1 und Römerstraße 1a auch hier wie schon zuvor bei der Nachbarschaftsanhörung förmlich Einwendungen erhoben, die in der Sache eher weniger Neues bringen.

Sollte die Moschee am geplanten Standort an der Vogesenstraße gebaut werden, gebe es Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche, fehlendes Licht, durch Blicke, durch störenden Zu- und Abfahrtsverkehr, wildes Parken in der ...

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