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Kirchenbaulast

Für die Kirche von Tiengen sind drei Behörden zuständig

Eva Opitz

Von

So, 11. Februar 2018 um 14:02 Uhr

Freiburg

Der Tiengener Storchenfall zeigt beispielhaft, wie kompliziert die Besitzverhältnisse und Baulasten bei Kirchengebäuden sein können.

Akten, Akten, Akten: Im Tiengener Fall...verhältnissen von Kirchengebäuden ist.  | Foto: dpa
Akten, Akten, Akten: Im Tiengener Fall zeigt sich, wie kompliziert es bei den Besitzverhältnissen von Kirchengebäuden ist. Foto: dpa
Zielsicher hatte sich der Nestbauer für einen Absatz in der Mitte des Kirchturms entschieden, nicht wissend, dass genau dieser Teil in der Obhut der evangelischen ...

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