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Für die Lehre umziehen

  • tmn

  • Do, 26. Januar 2017
    Kollektive

Hilfen für Jugendliche vom Staat.

Wer für seine Berufsausbildung in umziehen muss, kann von der Ausbildungsvergütung allein oft nicht leben. Nach Angaben der Bundesarbeitsagentur können junge Frauen und Männer in einer solchen Situation aber verschiedene Hilfen erhalten. Wer für eine duale Ausbildung umziehen muss, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Wie hoch die Summe im Einzelfall, hängt auch von der finanziellen Situation der Eltern ab. Den Antrag müssen Lehrlinge bei der Arbeitsagentur stellen. Wichtig ist, den Antrag vor der Ausbildung einzureichen.

Wenn Auszubildende eine schulische Ausbildung – etwa zum Krankenpfleger – machen, so haben sie unter Umständen einen Anspruch auf Schüler-Bafög. Das Geld müssen Azubis nicht zurückzahlen. Ob und wie viel Bafög jemand bekommt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Den Antrag richten Jugendliche an das Amt für Ausbildungsförderung in der Nähe ihrer Ausbildungsstätte.

Bekommt jemand weder Bafög noch BAB, kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen. Diesen müssen Auszubildende bei der zuständigen Stelle am neuen Wohnort einreichen. Außerdem sollten Auszubildende daran denken, in eines der Jugendwohnheime zu ziehen, die es gerade in größeren Städten häufig gibt. Dort können Lehrlinge kostengünstig wohnen. Eine Liste gibt es unter http://www.auswaerts-zuhause.de

Ressort: Kollektive

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 26. Januar 2017: PDF-Version herunterladen

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