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Für Rechtsradikale tabu

Andreas Böhme
  • Do, 10. März 2005
    Südwest

Land will Gedenkstätten zu den Verbrechen des Nationalsozialismus gesetzlich schützen.

STUTTGART. Das neue Versammlungsgesetz, auf das sich die Bundesregierung und die Opposition in Berlin jetzt geeinigt haben und das Aufmärsche von Neonazis vor symbolträchtigen Stätten unterbinden soll, wird so schnell wie möglich auf Landesebene umgesetzt. Das Stuttgarter Innenministerium will einen entsprechenden Landtagsbeschluss noch vor der parlamentarischen Sommerpause herbeiführen.

Mehr als 40 Gedenkstätten zum Nationalsozialismus finden sich in einer Liste der Landeszentrale für politische Bildung, ...

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