Urteil
Garantie für Gebrauchtwagen verfällt nicht, wenn man zu einer freien Werkstatt geht
Die Garantie für Gebrauchtwagen kann nicht mit einer Verpflichtung zu Wartungen oder Inspektionen des Autos nur in Vertragswerkstätten gekoppelt werden.
KARLSRUHE (dpa). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden (Az.: VIII ZR 206/12).
Damit unterscheidet sich das Verfahren laut BGH bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen. Beim Neukauf können Autohäuser eine Gratisgarantie anbieten mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig ...