Grünschnitt, Gras und Gartenabfälle gelten rechtlich als Müll und dürfen nicht im Wald entsorgt werden. Dies war die Kernaussage eines Verfahrens vor dem Emmendinger Amtsgericht.
Grünschnitt, Gras und Gartenabfälle: Müll, der nicht im Wald entsorgt werden darf? Ist es nicht Bio-Müll, Kompost? Und wenn der am Waldrand abgelagert wird, kann es doch eigentlich nur in Ordnung sein. Zumal, wenn auch andere aus der kleinen Gemeinde Gleiches tun. So muss wohl ein Hausbesitzer ...