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Bundesgerichtshof

Gasversorger müssen keine extremen Rückzahlungen leisten

Christian RathBernd Kramer
  • &

  • Do, 15. März 2012
    Wirtschaft

Unternehmen müssen keine extremen Rückzahlungen leisten / Karlsruher Richter korrigieren Urteil der Vorinstanz.

KARLSRUHE/FREIBURG. Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt die Gasversorger vor exorbitanten Rückzahlungsforderungen. In einem Grundsatzurteil entschied der BGH am Mittwoch, welche Ansprüche Gaskunden haben, wenn ihr Gasvertrag eine unwirksame Klausel enthält. Die ...

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