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Gaube möglich, Dachfenster nicht

Klaus Fischer
  • Do, 13. Februar 2020
    Ettenheim

BZ-Plus Bauausschuss diskutiert über Novelle der Ettenheimer Altstadtsatzung / Förderung wird auf 50 Prozent der Mehrkosten erhöht.

In der Ettenheimer Altstadt regelt ein... einer Gebäudesanierung möglich sind.   | Foto: Martin Bildstein copyright
In der Ettenheimer Altstadt regelt eine Altstadtsatzung, welche optischen Veränderungen im Zusammenhang mit einer Gebäudesanierung möglich sind. Foto: Martin Bildstein copyright

ETTENHEIM. Einstimmig hat der Bauausschuss des Gemeinderats sich am Dienstag für die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Altstadtsatzung ausgesprochen. Die wichtigsten Änderungen: Künftig werden neben Dachflächenfenster auch Lichtbänder und Tageslichtsports bis zu einer vorgegeben Maximalgröße möglich. Auch sollen künftig Swing-, Falt- oder Kipptore als Einfahrten in Höfe oder Garagen im einsehbaren Bereich, sofern sie mit Holz belegt sind, zulässig sein. Tore aus Kunststoffpaneelen oder lackierten Blech indes nicht.

Mit der Altstadtsatzung sollen die großen und kleinen architektonischen Besonderheiten der Ettenheimer Innenstadt als Wohn- und Lebensraum nicht nur geschützt, sie sollen nachhaltig ins Bewusstsein ...

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