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Geänderte Hauptsatzung ist nicht zu beanstanden

  • Mo, 29. März 2010
    Weisweil

Das Ergebnis der Überprüfung durch das Landratsamt Emmendingen wurde dem Weisweiler Gemeinderat vorgelegt.

WEISWEIL (hü). Die Hauptsatzung der Gemeinde ist nach der Änderung durch den Gemeinderat nicht zu beanstanden. Das ergab die Überprüfung beim Rechts- und Kommunalamt des Landratsamts Emmendingen. Es erteilte auch Auskunft zur ...

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